Präventionsprogramm
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Mein Körper gehört mir
Mit unserem Stück gegen sexuelle Gewalt an Kindern wenden wir uns an die 3. und 4. Grundschulklassen. Zwei Theaterpädagogen spielen Alltagsszenen, in denen die körperlichen Grenzen der Kinder überschritten werden. "Mein Körper gehört mir!" hilft Kindern "Nein!" zu sagen.[mehr...]
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Hier können Sie die aktuelle Liste unserer Präsentationsveranstaltungen abrufen.
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Für die Kleinen
"Die große Nein-Tonne"
Unser neues Stück richtet sich an Vorschulkinder und Kinder der 1. und 2. Grundschulklasse. Die Kinder lernen zwischen "Ja-" und "Nein-Gefühlen" zu unterscheiden. Wir ermutigen sie, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und Grenzen zu setzen.[mehr...]
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Sie möchten uns für eines unserer Präventionsstücke buchen oder Informationsmaterial anfordern? Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Wünschen. Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.[mehr...]
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"Mein Körper gehört mir!" - (nicht) nur für Kinder!
Neue Kinderwebsite
Bühne frei für "Mein Körper gehört mir!": Wir haben den Kinderbereich unserer Website komplett überarbeitet. Herausgekommen ist ein eigenständiger Auftritt, der wie bislang über unsere Homepage aber auch direkt über www.meinkoerpergehoertmir.de" aufgerufen werden kann. [mehr...]

Gefühle zeigen macht stark!
Die große Nein-Tonne
"Na, dann dürfen wir die Zahnbürste auch nicht in die Nein-Tonne packen!". Die beiden aufgeweckten Helden dieses Stücks haben es durchschaut: Zähneputzen finden sie zwar langweilig, aber sie wissen, dass es sein muss. Sie können dieses Nein-Gefühl aushalten, weil dahinter eine sinnvolle Regel steht. Ganz anders ist es aber zum Beispiel, wenn sie beim Zähneputzen festgehalten werden und das nicht mögen. Dieses Gefühl der Ablehnung müssen sie nicht aushalten. Denn wenn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung verletzt wird, schrillt das Nein-Gefühl wie eine Alarmglocke. [mehr...]
Keine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu "Mein Körper gehört mir!"
In einem Urteil vom 6. August 2009 stärkt das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht. Schüler dürfen im Regelfall nicht vom Sexualkundeunterricht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen ferngehalten werden, solange die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern wahrt. [mehr...]
